Fusion

Aus zwei wurde eins

Auf dem Weg zu einer gemeinsamen Kirchgemeinde

Die Evang.-reformierten Kirchgemeinden Thusis und Masein fusionierten am 1. Januar 2024. Dies haben die Mitglieder an Kirchgemeindeversammlungen beschlossen. Der Zusammenschluss mit Genehmigung des Fusionsvertrages fand eine hohe Zustimmung, für Thusis mit 15 Ja-Stimmen gegen 2 Nein-Stimmen, für Masein einstimmig mit 16 Ja-Stimmen.

Die konstituierende Versammlung, welche im Anschluss an die getrennten Abstimmungen stattfand, verabschiedete eine neue Kirchgemeindeordnung und ein angepasstes Steuergesetz. Ausserdem wählten die Gemeindemitglieder einen neuen Kirchgemeindevorstand, dem Personen aus Masein und Thusis angehören: Lotti Gartmann, Antje Breitenmoser, Fredy Schärer, Kathi Huber, Freja Sutter. Das Präsidium stellen gemeinsam Ursina Kipfmüller und Martin Flütsch. Ursina Kipfmüller vertritt die neue Kirchgemeinde nach aussen, Martin Flütsch nimmt die Aufgaben nach innen wahr. Zu Delegierten in die Kirchenregion wurden Käthy Heitz-Frey und Fredy Schärer, zu Revisoren Rudolf Trepp und Robert Widmer und zu stellvertretender Revisorin Käthy Heitz-Frey.

Bei der konstituierenden Versammlung betonten zahlreiche Wortmeldungen die Zusammengehörigkeit der beiden Kirchgemeinden, die bereits seit 40 Jahren eng als Pastorationsgemeinden zusammengearbeitet haben, etwa bei der pfarramtlichen Versorgung, bei Veranstaltungen und Aktivitäten.

Der Kirchenrat genehmigte am 11. Mai 2023 die Fusion unserer beiden Kirchgemeinden. Die neue Kirchgemeinde trägt den Namen «Thusis-Masein». Sie ist Rechtsnachfolgerin der Einzelgemeinden. Im Herbst 2023 hat die Budgetversammlung für die Kirchgemeinde Thusis-Masein das Budget 2024 verabschiedet und den Steuerfuss festlegt.

An der Kirchgemeindeversammlung vom 17.04.2024 wurden die beiden Jahresrechnungen 2023 der Kirchgemeinden Masein und Thusis genehmigt.

Ziele

Gemeinsam werden die Gemeinden stärker. Personal, Sachmittel und Räume werden gemeinsam genutzt. Der Verwaltungsaufwand verringert sich: Es braucht nur eine Buchhaltung, nur eine Kirchgemeinderechnung, nur ein Revisoriat, nur ein Aktuariat und nur ein Gemeinde-Archiv.

Künftig bedarf es nur eines Kirchgemeindevorstandes, in dem die Verantwortlichkeiten eindeutig sind.

Abstimmungen in der gemeinsamen Gemeindeleitung erfolgen zügiger als in der Pastorationsgemeinschaft.

Ein gemeinsames Verständnis der Aufgabe wird gefördert. Die beiden Ortschaften wahren ihre kirchlichen Eigenheiten und Traditionen.

Die neue gemeinsame Leitung profitiert von Wissen und Erfahrung der bisherigen Kirchgemeinden. Die Sitzverteilung im gemeinsamen Kirchenvorstand ist paritätisch: Beide Ortschaften entsenden nach Möglichkeit die gleiche Zahl von Vertreter:innen.

In Thusis und Masein bestehen eigene Grundschulen. Den Religionsunterrichts verantworten im Kirchenvorstand nach Möglichkeit zwei Personen.

Zeitplan

2022: Ausarbeiten der für die Fusion notwendigen Grundlagen

• Der Fusionsvertrag regelt den konkreten Übergang zur fusionierten Kirchgemeinde mit den Besitz- und Steuerverhältnissen, Übernahmeinventar, und formalen Voraussetzungen zur Inkraftsetzung (Zustimmung durch Kirchenrat und Evangelischer Grossrat)
• Die Kirchgemeindeordnung regelt die Angelegenheiten der neuen Gemeinde mit neuer Namensgebung.
• Das Steuergesetz gilt für die neue Kirchgemeinde.

Januar 2023: Vorprüfung Unterlagen

Vorprüfung der Unterlagen durch den Kirchenrat

Winter 2022/23: Vernehmlassung und Information

Information der Kirchgemeindemitglieder bei Kirchgemeindeversammlungen, Vorlage der vom Kirchenrat geprüften Entwürfe (Fusionsvertrag, Kirchgemeindeordnung, Steuergesetz). Diese werden auch auf der Internetpräsenz bereitgestellt. Beide Kirchgemeinden laden zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung ein. Nach Möglichkeit wird Kirchenrat Dr. Frank Schuler teilnehmen und zu kirchenrechtlichen Fragen Auskunft geben.

April 2023: Abstimmung über Fusion und Gründungsversammlung

Die beiden Kirchgemeinden haben der Fusion zugestimmt und den Fusionsvertrag genehmigt. Die erste gemeinsame (konstituierende) Kirchgemeindeversammlung hat die neuen Kirchgemeindeordnung und das Steuergesetz beschlossen und einen neuen Vorstand, Revisoren und der Abgeordneten in die Kirchenregion gewählt.

April 2023: Prüfung von Unterlagen durch den Kirchenrat

• die Protokolle der Abstimmungen über die Fusion,
• das Protokoll über die konstituierende Versammlung der neuen Kirchgemeinde,
• der Fusionsvertrag,
• die neue Kirchgemeindeordnung,
• das Steuergesetz.

Nach Vorliegen aller Dokumente erfolgt die Genehmigung der Kirchgemeindeordnung durch den Kirchenrat und die Antragstellung an den Evangelischen Grossen Rat zur Genehmigung der Fusion.

Juni 2023: Genehmigung der Fusion

Genehmigung der Fusion durch den Evangelischen Grossen Rat.
Das von der Versammlung der neuen Kirchgemeinde genehmigte Steuergesetz wird nach der Genehmigung der Fusion durch den Evangelischen Grossen Rat über den Kirchenrat der Regierung zur Genehmigung vorgelegt.

Herbst 2023: Kirchgemeindeversammlung

Zweite konstituierende Kirchgemeindeversammlung zur Genehmigung Budget 2024 und zur Festlegung des Steuerfusses 2024.

1. Januar 2024: Start der neuen Kirchgemeinde Thusis-Masein

Die Rechnungen der alten Kirchgemeinden fürs 2023 werden von der Versammlung der neuen Kirchgemeinde Thusis-Masein im Frühjahr 2024 abgenommen. Die Revisoren der bisherigen Kirchgemeinden prüfen die Rechnungen und stellen Antrag an die neue Kirchgemeinde.

Das Archiv der Kirchgemeinde Thusis-Masein ist neu zu ordnen. Dazu ist ein Mitglied der Archivkommission beizuziehen (Verordnung über die Einrichtung und Führung der Kirchgemeindearchive Art. 9 – Kirchliche Gesetzessammlung 215).